Beitragsordnung

Beschluss vom 27.04.2024 der Gründungsversammlung
Anhang 2 zur Satzung

§ 1 Beitragspflicht

Wie in § 5 der Satzung beschlossen, sind Mitglieder unseres Vereins verpflichtet, Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen zu zahlen, die von der Mitgliederversammlung oder dem Anbaurat beschlossen wurden.

§ 2 Kosten einer Mitgliedschaft

1) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 39,00 € und ist mit dem Abschluss der Mitgliedschaft zu zahlen.

2) Monatlicher Grundbeitrag

1) Für jeden angefangen Monat einer Mitgliedschaft (unabhängig von den tatsächlichen Tagen im Verein) ist ein monatlicher Grundbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 9,99 € pro Monat.

2) Für die Zahlung des monatlichen Grundbetrages hat jedes Mitglied einen Anspruch auf die kostenfreie Entnahme von 2 Gramm unserer Cannabis-Erzeugnisse (unter Einhaltung der maximalen Abgabemengen und abhängig von Verfügbarkeit). Ausgeschlossen hiervon sind Mitglieder, die mit ihren Grundbeiträgen im Verzug sind oder wo jene ausgesetzt sind.

3) Gründungsmitglieder sind von einmaligen Anmeldegebühren und laufenden Grundbeträgen befreit.

§ 3 Entnahme von Produkten

Da die wesentlichen Kosten sich durch die Betreibung, Produktion und die Abgabemenge bestimmen, sowie entsprechende Räumlichkeiten und notwendige Ressourcen davon abhängig sind, ist eine zusätzliche Gebühr für entnommene Produkte notwendig. Dies dient ebenfalls dazu, Kosten fair unter allen Mitgliedern, unabhängig von der tatsächlich entnommenen Menge, zu verteilen.

1) Für jedes entnommene Gramm (Cannabis oder Haschisch) werden 5,00 € erhoben und am Ende des Monats zusätzlich zu allen weiteren Beiträgen eingezogen. Ausgenommen hiervon sind Cannabis-Erzeugnisse, die bei der Zahlung eines monatlichen Grundbetrages kostenfrei sind.

2) Der Anbaurat (§ 13 der Satzung) ist berechtigt, kurzfristige Änderungen (maximal 6 Monate) an dem Preis für unsere Cannabis-Erzeugnisse zu beschließen. Eine Verlängerung ist möglich. Der Beschluss muss in einer Anbauratssitzung protokolliert werden.

§ 4 Zahlungsweise & Konditionen

1) Alle Mitglieder sind von der Zahlung des monatlichen Grundbetrages bis spätestens zum 30.09.2024 befreit (Beginn der Zahlungen für den Monat September 2024).

2) Gründungsmitglieder sind dauerhaft von der Zahlung des Grundbeitrages und der Aufnahmegebühr befreit.

3) Alle Gebühren werden über das Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben. Dafür ist ein gültiges Bankkonto auf den Namen des Mitglieds notwendig.

4) Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgen kann, ist die Zahlung nur auf auf das Vereinskonto und nur nach Bestätigung des Vorstandes zulässig. Zahlungen müssen hierbei maximal am 5. Tag des Folgemonats selbständig entrichtet werden.

5) Es erfolgt keine Erstattung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen oder anderen Gebühren, welche gegebenenfalls im Voraus entrichtet wurden.

§ 5 Zahlungsverzug

1) Wir möchten niemanden weiter beeinträchtigen, der gegebenenfalls in eine schwierige Situation gekommen ist. Daher erheben wir keine Mahnungsgebühren.

2) Der Vorstand ist berechtigt, die laufenden Mitgliedsbeiträge für Mitglieder in Einzelfällen für 6 Monate auszusetzen. Eine erneute Verlängerung ist nicht möglich.

3) Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mitteilung an die bei uns hinterlegte E-Mail Adresse zum Monatsanfang. Die Zahlung sollte innerhalb desselben Monats beglichen werden.

4) Sollte ein Mitglied mit den Beiträgen für mindestens 2 Monate im Verzug sein, so hat der Verstand das Recht, dieses Mitglied aus dem Verein auszuschließen. Ausnahmen können in einem Gespräch mit dem Vorstand oder unserer Präventionsstelle geregelt werden.

§ 6 Gültigkeit

Diese Beitragsordnung ist mit dem Beschluss aus der Gründungsversammlung ab dem 27.03.2024 gültig. Änderungen können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit auch bei Unwirksamwerden von einzelnen Punkten - alle weiteren Punkte behalten ihre Gültigkeit.